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Naturaufnahme des Monats
April 2024

NATURA 2000


NATURA 2000 – Was ist das?

NATURA 2000 ist ein europäisches Schutzgebietssystem, zu dem sich die Staaten der EU bekannt haben und das der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa dient. Es sollen einheitliche Kriterien für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie für seltene Lebensräume gelten.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert NATURA 2000? - Zwei Richtlinien

„Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie“ 92/43/EWG vom 21.5.1992 Ziel: Erhalt der natürlichen Lebensräume, deren biologische Vielfalt bzw. Wiederherstellung, sowie Erhaltung der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Maßnahmen: Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystem NATURA 2000.

„Vogelschutzrichtlinie“ 79/409/EWG vom 02.04.1979 Ziel: Langfristiger Schutz und Erhalt aller wildlebenden Vögel und ihrer Lebensräume in Europa. Maßnahmen: EU-Staaten müssen für bestimmte Vogelarten Lebensräume erhalten und entwickeln


Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für NATURA 2000-Gebiete?

Die getroffenen Maßnahmen sollen einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse bewahren oder ihn wiederherstellen, wobei den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den nationalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden. Es gelten zwei Rechtsgrundsätze: „Verschlechterungsverbot“ für Eingriffe und Nutzungen. „Prüfen von Plänen und Projekten auf Verträglichkeit“. D.h. eine Bewilligung für Projekte ist nur dann möglich, wenn überwiegend öffentliches Interesse einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art besteht, sofern eine Alternativlösung nicht vorhanden ist. Das Land Vorarlberg beschreitet den Weg des Vertragsnaturschutzes. D.h. Verordnungen, Bescheide, Verbote werden nur dann erlassen, wenn es notwendig ist. Es wird nicht über die Köpfe der Eigentümer hinweg entschieden. Managementpläne werden mit Nutzern und Eigentümern gemeinsam erstellt.

Bringt ein NATURA 2000-Gebiet Einschränkungen in der Nutzung?

Nicht unbedingt! Die Nutzungsbedingungen für Land- Forst-, und Alpwirtschaft und Tourismus im bisherigen Umfang bleiben grundsätzlich unverändert. Beispielsweise können Liftanlagen aus NATURA 2000 ausgeklammert werden. Dies wird am Beispiel Fellhorn- und Nebelhornbahn deutlich.

Was hat NATURA 2000 mit dem Kleinwalsertal/Allgäu zu tun?

Eine Menge! Denn seit 2015 hat das Kleinwalsertal mit dem Europaschutzgebiet "Ifen" endlich auch ein Natura 2000 Gebiet. Es umfasst 2.466 ha. Und der Naturschutz ist grenzübergreifend: auf deutscher Seite schließt schon seit 2001 das Großraumbiotop „Ifen-Gottesacker“ mit weiteren 2451 ha an.

Die Fachwelt war sich schon lange einig! Das Großraumbiotop Ifen-Gottesacker ist in der Natur und über die Staatsgrenzen hinweg ein zusammenhängendes einheitliches Gebiet von internationaler Bedeutung. Deshalb wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Organisationen u.a. von unserem Verein bereits 4 Anträge für die Nennung als NATURA 2000-Gebiet eingebracht (Jahre 1979, 2001, 2003, 2012). Jetzt ist es endlich amtlich!

An der Gemeindegrenze im Allgäu auf bayrischem Hoheitsgebiet ist ein weiteres bedeutende NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen:

  • Allgäuer Hochalpen (seit 2002) Es umfasst eine Fläche von 20.724 ha und reicht von Fellhorn über Nebelhorn bis ins Hindelanger Gebiet. Bereits seit dem Jahr 1992 sind die Allgäuer Hochalpen auch Naturschutzgebiet.

Weitere Informationen:

Natura 2000