Natura 2000
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Vor der Erteilung der Genehmigung für relevante öffentliche und private Projekte ist eine UVP durchzuführen. Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden Weise ermittelt und bewertet. Sie ist in der anschließenden Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)
Das Raumplanungsgesetz sieht vor, dass bei bestimmten Widmungsänderungen eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchzuführen ist. Während die UEP die Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Planungsphase sicherstellt, hat die Umweltverträglichkeitsprüfung die Beurteilung der Umweltauswirkungen zum Inhalt.
Pflanzenschutzgebiet Hochifen und Gottesackergebiet
1964 wurde das Gebiet auf österreichischer Seite zum Pflanzenschutzgebiet erklärt. Schutzzweck der Verordnung ist es, im touristisch und durch Naherholung stark genutzten Schutzgebiet die alpinen Gebirgspflanzenwelt vor direkten Zugriffen zu bewahren.
Verordnung 1964:
Änderungen der Verordnung 2009:
Vorarlberger Naturschutzverordnung
In dieser Verordnung werden die allgemeinen Bestimmungen zum Schutz des Lebensraumes und zum Schutz von Pflanzen und Tieren festgelegt, beispielsweise das Sammeln von Pilzen und Enzianwurzeln.